Wie aus Kreisen der Koalition bekannt wurde, plant die deutsche Bundesregierung Regelungen, nach denen zukünftig auch die privaten Krankenversicherungen in den Genuss von Arzneimittelrabatten kommen soll. Dabei soll den privaten Kassen sowohl die Möglichkeit eingeräumt werden, mit den Pharmaherstellern Rabatte für einzelne Medikamente auszuhandeln als auch der seit dem 1. August 2010 geltende Herstellerabschlag von 16 Prozent zu Gute kommen.
Das mit dieser Maßnahme verbundene Ziel der Regierung sei es, durch die Rabatte alle Versicherten zu entlasten, also auch Mitglieder von privaten Krankenversicherungen. Insofern sollen die neuen Regelungen gewährleisten, dass die Preisabschläge ausschließlich für Beitragsermäßigungen oder zur Vermeidung von Beitragserhöhungen eingesetzt werden können. Kritik gegen die Pläne der Regierung kommt sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von Seiten der Pharmaindustrie. Letztere wehrt sich verständlicherweise schon aufgrund der dadurch zu erwartenden Gewinneinbußen gegen die Pläne der Regierung.
Allerdings hat Cornelia Yzer, Geschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelhersteller, dabei auch grundsätzliche Bedenken. Nach Yzers Meinung seien staatliche Eingriffe wie der Zwangsrabatt nur zur Stabilisierung von staatlichen Solidarsystemen gerechtfertigt. Private Krankenversicherungen seien jedoch gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen und müssten auch ohne staatliche Hilfe ihre Geschäfte führen können. Ähnliche Kritik äussert auch der Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Florian Lenz. Lenz findet es sehr bemerkenswert, dass die privaten Krankenversicherer zwar einerseits auf Hilfen durch die Bundesregierung angewiesen seien, sich aber anderseits nicht den Herausforderungen eines Solidarsystems stellen wollten und würden. Laut Lenz handele es sich bei den Plänen der Regierung um einen weiteren Bestandteil eines Unterstützungspakets für die privaten Kassen, zu welchem auch die Verkürzung der Wechselfrist in die private Krankenversicherung sowie die teilweise Abschaffung von Wahltarifen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehörten.