Private Krankenversicherung – Vergleichen, beantragen und die Vorteile geniessen

5. April 2011

Eine der wichtigsten Absicherungen in Deutschland ist heutzutage die Krankenversicherung, da ein optimaler medizinischer Schutz für uns alle sehr wichtig ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer mehr und mehr eingeschränkt und aus diesem Grund ist es immer schwerer, durch eine gesetzliche Krankenversicherung  einen umfangreichen medizinischen Schutz zu erhalten.

Wer die Möglichkeit hat, der sollte umgehend in die private Krankenversicherung wechseln und dort alle Vorteile geniessen. Die private Krankenversicherung ist in Deutschland zur Zeit in folgenden drei Abschlussarten erhältlich:

  • Krankenvollversicherung
  • Krankenteilversicherung
  • Krankenzusatzversicherung

Wechseln Sie so schnell wie möglich in die private Krankenversicherung und Sie werden von den Vorteilen sowie niedrigen Versicherungsprämien schnell überzeugt sein.

Zur Zeit können leider nicht alle Menschen in Deutschland frei darüber entscheiden, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sein möchten. Der Wechsel in die PKV ist nämlich an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Folgende Personengruppen bzw. Berufsgruppen können sich jederzeit ohne Einschränkungen privat krankenversichern lassen:

  • Studenten
  • Beamte
  • Soldaten
  • Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre
  • Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen das über der Pflichtversicherungsgrenze liegt

Sollten Sie auch zu einer der vorgenannten Gruppen gehören, dann empfehlen wir Ihnen, sich näher über die PKV zu informieren und noch heute einen unverbindlichen Antrag zu stellen. Vor der Antragstellung sollte man auf einen kostenlosen Vergleich der Angebote keineswegs verzichten. Ein online PKV Vergleich kann den Kunden immer helfen, in kürzester Zeit die besten Angebote zu finden bzw. Geld und Zeit zu sparen.

Bei einer privaten Krankenversicherung nehmen Sie an der zusammenstellung des Versicherungsumfanges selbst teil und beeinflussen somit direkt die Höhe der Beiträge. Sie müssen ausserdem für Leistungen die Sie nicht benötigen auch nichts bezahlen, da sie diese aus dem Leistungsumfang ausschliessen können. Je nach Versicherungstarif bzw. Versicherungsgesellschaft kann generell folgendes abgesichert werden:

  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Freie Klinikwahl
  • Chefarztbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
  • Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Psychotherapie

Die private Krankenversicherung bietet also einen wesentlich breiteren Leistungsumfang als die gesetzliche Krankenversicherung und muss dabei nicht immer viel teuerer sein. Bei der PKV können Sie die Höhe der Prämien selbst beeinflussen, indem Sie nicht besonders wichtige Leistungen ausschliessen und für Sie wichtigere Leistungen in den Leistungsumfang einschliessen.

Sie können ausserdem auch eine Selbstbeteiligung beantragen. Durch eine Selbstbeteiligung kann die Höhe der Beiträge wesentlich gesenkt werden.

Bei der privaten Krankenversicherung werden Sie aber auch belohnt, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften mit nicht zu unterschätzenden Beitragsrückerstattungen rechnen. Man sollte es sich gut überlegen, was sich mehr lohnt. Möchten Sie kleinere medizinische Kosten erstattet bekommen oder warten Sie eher auf eine attraktive Beitragsrückerstattung? Eins ist sicher, und zwar das die Beitragsrückerstattung in vielen Fällen höher ausfallen kann als einige kleinere medizinische Kosten.

Wenn Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten, dann sollten Sie sich diesen Schritt genau überlegen. Die PKV bietet natürlich einen besseren sowie umfangreicheren Schutz, aber man sollte darauf genau achten, dass der Schritt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auch nicht jederzeit gemacht werden kann. Um wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein zu können, muss Ihr Einkommen wieder unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen.

Im Fall der Selbständigen gelten dabei andere Regelungen. Diese Personengruppe kann in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit in die GKV zurückkehren, soweit sie die Selbständigkeit aufgeben, einen Arbeitsverhältnis aufnehmen und mit ihrem Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegen.

Quelle: www.versicherungvergleich.info