Der PKV Basistarif

22. Juli 2011

Im Zuge der seinerzeit von der Bundesregierung beschlossenen Gesundheitsreform sind Anbieter privater Krankenversicherungen seit dem 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten, der den Versicherten einen Grundschutz bietet. Die Regierung hat hierbei gesetzlich festgelegt, dass der Leistungsumfang dieses Tarifs in der Höhe und der Art der Leistungen etwa mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein muss. Ebenso darf der Höchstbeitrag des Basistarifs nicht über dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung liegen. Die Bundesregierung wollte mit der Einführung des Basistarifs erreichen, dass auch Personen die Möglichkeit haben, krankenversichert zu sein, die keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen oder die sich wegen hoher Beitragsaufschläge aufgrund größerer Vorerkrankungen keine normalen Privattarife leisten können.

Vorteilhaft für den Antragsteller ist, dass die Versicherungsgesellschaft ihn auch ohne vorherige Gesundheitsprüfung im Basistarif versichern muss. Ein weiterer großer Vorteil für im Basistarif versicherte Personen ist, dass die Versicherungsgesellschaft aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers nicht berechtigt ist, Versicherten die Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn diese die Beiträge nicht zahlen können. Zwar ist die Gesellschaft bei Nichtzahlern nur noch dazu verpflichtet, die Kosten für Notfallbehandlungen zu übernehmen und nicht mehr den vollen Leistungsumfang abzudecken, dennoch profitieren die betroffenen Personen davon, im Notfall nicht gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Aufgrund der verhältnismäßig eher geringen Beitragszahlungen der Versicherten und durch die Verpflichtung, auch die Nichtzahler weiterversichern zu müssen, ist der Basistarif bei den Versicherungsunternehmen eher unbeliebt, da sich hiermit keine hohen Renditen erwirtschaften lassen. Der Verband der privaten Krankenversicherung fordert deshalb auch seit längerem Änderungen der gesetzlichen Regelungen von der Regierung. Wer sich also für einen Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung interessiert, sollte nicht unbedingt davon ausgehen, dass sich die Versicherungen um ihn reißen werden. Schon deshalb ist es für alle Interessenten besonders wichtig, sich im Vorfeld unabhängig und gewissenhaft über die Leistungen und Bedingungen des Basistarifs zu informieren.