Wer zahlt die Kosten für Zahnersatz?

6. Januar 2012

Gepflegte weiße Zähne, ein strahlendes weißes Lächeln, davon träumt wohl jeder. Doch wer in die Situation kommt und einen oder mehrere Zähne verliert, dessen schönes Lachen ist gefährdet, denn wer auf die Kostenübernahme für den Zahnersatz durch seine Krankenkasse hofft, wird meist bitter enttäuscht.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur ihren Pflichtanteil, den größten Teil muss man privat leisten. Die Kosten können schon bei einem Zahn schnell in die Höhe gehen und einige hundert Euro betragen, bei größeren Zahnbehandlungen sogar leicht mehrere tausend Euro kosten.

Es gibt zum Glück spezielle Zahnversicherungen, die dieses Risiko abfangen und die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden, übernehmen. Natürlich gibt es auch hier Unterschiede zwischen den Versicherungen. Ein genauer Zahnversicherung Vergleich ist daher unerlässlich. So tragen manche Zahnversicherer nur einen bestimmten Anteil der Kosten für Zahnersatz, während andere Versicherungen die vollen Kosten übernehmen. Dabei findet man diese Unterschiede oft nur in den Versicherungsbedingungen, die sich die meisten gar nicht anschauen.

Manche Zahnversicherung zahlt beispielsweise nur den doppelten Anteil der gesetzlichen Krankenkasse bei maximal hundertprozentiger Kostenübernahme. Doch was bedeutet das genau? Belaufen sich die Kosten für die Zahnbehandlung etwa auf eintausend Euro und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Anteil von zweihundert Euro, so würde diese Zahnversicherung maximal vierhundert Euro übernehmen, also den doppelten Anteil der gesetzlichen Krankenkasse. Trotz dem Vorhandensein einer Versicherung würde man weiterhin auf Kosten von vierhundert Euro sitzen bleiben.

Auch bei den Wartezeiten sowie den Höchstleistungen gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Zahnversicherungen. Nur wer die Angebote genau miteinander vergleicht, kann diese ausfindig machen. So begrenzen manche Versicherungen die Höchstleistungen in den ersten Jahren auf ein Minimum. Das heißt man muss erst einige Jahre die Versicherung bezahlen bevor man mit der vollen Leistung im Versicherungsfall rechnen kann. Andere Anbieter haben Wartezeiten, meist bei Zahnersatz, von acht Monaten. Man muss dann erst einmal für diesen Zeitraum versichert sein, bevor man eine Leistung in Anspruch nehmen kann. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hat man etwa einen Unfall nachdem man sich versichert hat, so hat man keine Wartezeit. Das zeigt auch die Ehrlichkeit der Versicherungen. Die Anbieter von Zahnversicherungen wollen natürlich nur verhindern, dass man sich versichert, dann eine Leistung in Anspruch nimmt und danach vielleicht auch wieder direkt kündigt. Insofern kann man dieses Vorgehen schon sehr gut nachvollziehen.

Nichtsdestotrotz wird deutlich, dass sich ein Vergleich der Zahnversicherungen geradezu aufdrängt, wenn man sich nicht falsch versichern möchte. Führen Sie daher vor dem Abschluss einer Zahnversicherung unbedingt einen ausführlichen Vergleich durch.