Im Zuge der seinerzeit von der Bundesregierung beschlossenen Gesundheitsreform sind Anbieter privater Krankenversicherungen seit dem 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten, der den Versicherten einen Grundschutz bietet. Die Regierung hat hierbei gesetzlich festgelegt, dass der Leistungsumfang dieses Tarifs weiterlesen >>>
Wechseln der privaten Krankenversicherung – was zu beachten ist
Eigentlich soll der Wechsel in die private Krankenversicherung für jeden Versicherten ein umfangreiches Leistungsspektrum zu günstigen Beiträgen mit sich bringen. Wer mehrere Jahre beim gleichen Unternehmen versichert ist, wird jedoch genau überprüfen wollen, ob die gebotenen Leistungen des Krankenversicherers weiterhin den eigenen Wünschen entsprechen. weiterlesen >>>
Wahlfreiheit in der Krankenversicherung
Wer die Wahl hat, der wird sich angesichts der gesetzlich verordneten steigenden Kosten für den Gesundheitsfond, auf 15,5 Prozent im Januar 2011 nach Alternativen umsehen. Während bei den eigentlichen Versicherungsbeiträgen seit Januar 2009 im Grunde genommen überhaupt keine Wahlmöglichkeit mehr besteht, gibt es dennoch Optionen, weiterlesen >>>
Private Krankenversicherung – Vergleichen, beantragen und die Vorteile geniessen
Eine der wichtigsten Absicherungen in Deutschland ist heutzutage die Krankenversicherung, da ein optimaler medizinischer Schutz für uns alle sehr wichtig ist. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer mehr und mehr eingeschränkt und aus diesem Grund ist es immer schwerer, durch eine gesetzliche Krankenversicherung einen umfangreichen medizinischen Schutz zu erhalten. weiterlesen >>>
Abwanderung von der gesetzlichen Krankenkasse nicht so stark wie erwartet
Trotz der gesetzlichen Beschlüsse aus dem letzten Jahr, welche den Wechsel in die Private Krankenversicherung seit Januar 2011 für Angestellte und Arbeitnehmer erheblich leichter machen, ist die Abwanderung von der gesetzlichen Krankenkasse nicht so stark ausgefallen, wie es sich die privaten weiterlesen >>>