Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

20. Februar 2010

Die private Krankenversicherung (PKV) fällt gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Bereich der Sozialversicherungen und bildet damit eine wichtige Stütze des modernen Sozialstaates. Die Anfänge der Krankenversicherungen im Allgemeinen gehen zurück bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, als diese von Reichskanzler Otto von Bismarck zum Schutze der Arbeitnehmer gegründet wurden.

Ziel damals wie heute war die Wiederherstellung der Gesundheit des Einzelnen. Heutzutage erfüllt eine Krankenversicherung zudem präventive Aufgaben. Dies umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung der Gesundheit des Versicherten.
Eine Krankenversicherung übernimmt zu diesem Zweck alle finanziellen Auslagen, die für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit – und damit der Arbeitskraft – des Versicherten aus medizinischer Sicht notwendig sind. Um entsprechende Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Versicherte Beiträge an die entsprechende Krankenversicherung begleichen. Diese gewährleisten eine stets Zahlungs- und damit Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung.

Worin bestehen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der GKV und der PKV in Deutschland?

In Deutschland gliedert sich die Krankenversicherung in eine private und gesetzliche Krankenversicherung. Diese beiden Versicherungsformen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander.

1. Leistungsumfang
Generell ist der Leistungskatalog einer PKV ungleich größer als der einer GKV.
Die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt sind nur zwei Vorteile, in denen sich eine PKV von den Leistungsangeboten einer GKV unterscheidet. Auch die volle Kostenübernahme im Falle von Zahnersatz sowie Sehhilfen sind typische Bestandteile verschiedener Leistungspakete einer PKV. Die Übernahme der Kosten bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker findet sich zudem oftmals in den Versicherungsleistungen einer PKV.

Im Allgemeinen kann der Versicherte die einzelnen Komponenten seines Krankenversicherungsschutzes bei einer PKV selbst frei wählen und sich damit bewusst für ein individuelles Versicherungspaket entscheiden. Diese Freiheit besteht bei der GKV nur im Rahmen privater und freiwilliger Zusatzversicherungen.

2. Beitragshöhe
Bei der PKV ist die Höhe der monatlich zu zahlenden Versicherungsbeiträge nach individuellem Risiko des Versicherten gestaffelt und unterscheidet sich hierbei maßgeblich von der einkommensabhängigen Beitragserhebung der GKV.
Generell hängt die Höhe der Beiträge einer PKV von individuellen Faktoren des Versicherten, wie das Lebensalter, der allgemeine Gesundheitszustand sowie dem Geschlecht ab. Im Allgemeinen steigt die Höhe der Beiträge, die vom Einzelnen zu entrichten sind, mit steigendem Lebensalter an. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine PKV vor allem für junge Menschen. Personen, die unter chronischen Erkrankungen leiden, nehmen für gewöhnlich häufiger medizinische Hilfen in Anspruch als gesunde Personen. Aus diesem Grund müssen betroffene Personen mit einer höheren Beitragsbemessung einer PKV rechnen als dies bei gesunden Menschen der Fall ist.

3. Versicherter Personenkreis einer PKV
Hierzu sind alle selbständig und freiberuflich tätigen Personen zu zählen sowie Arbeitnehmer, deren monatlicher Verdienst eine gewisse Bemessungsgrenze übersteigt. Diesen Personen ist es frei gestellt, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Natürlich wählen viele Personen aufgrund des höheren Leistungsumfanges die Möglichkeit der Privatversicherung.

Aufgrund der flexiblen Beitragsgestaltung eignet sich eine PKV vor allem für junge Personen, die generell über eine zufrieden stellende Gesundheit verfügen. Im Leistungsfall können Privatversicherte von einem ungleich höheren Leistungsumfang profitieren als dies bei gesetzlich versicherten Personen der Fall ist. Aus diesem Grund erfreut sich eine PKV im Allgemeinen ungebrochen großer Beliebtheit.