Der PKV Basistarif

24. Februar 2010

Der Basistarif hat eine deutliche Vereinfachung für viele Personen in Deutschland mit sich gebracht. Alle Personen, die bereits privat versichert waren, aktuell jedoch über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen, müssen das Angebot des Basistarifes einer PKV nutzen.

Der Basistarif orientiert sich hierbei an den Beitragssätzen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungen. Die jeweiligen Versicherungsprämien des Basissatzes dürfen die Maximalbeträge der GKV nicht überschreiten. Eine Risikoprüfung erfolgt im Falle des Basistarifes der PKV nicht. Ebenso wenig spielt der Gesundheitszustand des Einzelnen bei der Beitragserhebung der PKV beim Basistarif eine Rolle. Die PKV darf dem Einzelnen den Wunsch nach einem Basistarif nicht verwehren und hat hierbei kein Wahlrecht.
Dies bringt eine finanzielle Absicherung der entsprechenden Personen im Falle von Krankheiten und damit verbundenen Arzt- oder Krankenhauskosten mit sich.

Im Prinzip ist der Leistungskatalog des Basistarifes einer PKV mit dem einer GKV vergleichbar. Unterschied hierbei: Ehepartner und eigene Kinder ohne Einkommen sind beim Basistarif nicht automatisch mitversichert.