Unterschiede zwischen GKV und PKV

1. März 2010

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterscheiden sich von den privaten Krankenversicherungen (PKV) im Allgemeinen in einigen Punkten. Die Höhe der Beiträge ist bei einer PKV risikoabhängig, während diese bei einer GKV stets einkommensabhängiger Natur ist. Dies bedeutet, dass der Einzelne mehr Versicherungsbeiträge zu einer GKV entrichten muss, je höher sein monatliches Einkommen ist.
Bei einer PKV bildet eine Abfrage der Gesundheit sowie Faktoren wie das Geschlecht und Lebensalter des Einzelnen die Grundlage für die Beitragsbemessung. Dies kommt vor allem Personen mit einem hohen Einkommen entgegen.

Die Beiträge, die der Einzelne zur GKV entrichten muss, entsprachen zu Beginn des Jahres 2009 bei allen Anbietern von gesetzlichen Krankenversicherungen 15,5 Prozent des jeweiligen Einkommens des Versicherten. Dieser Betrag wurde im Laufe des Jahres auf 14,9 Prozent gesenkt.
Jede gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, Sonderbeiträge von ihren Versicherten zu erheben. Diese können eine Höhe von maximal acht Euro pro Monat oder ein Prozent des Einkommens des Versicherten erreichen. Aus diesem Grund ist seit einigen Monaten ein Wechsel der Versicherten innerhalb der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen zu beobachten.

Jede Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, seinen Mitgliedern alle Kosten zu erstatten, die für die medizinische Versorgung des Versicherten ärztlich für notwendig befunden werden. Dies trifft ebenso auf Vorsorgeuntersuchungen zu.
Eine PKV zeichnet sich im Allgemeinen durch einen besonders breit gefächerten Leistungskatalog aus.
Die Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden, wie etwa eine medizinische Versorgung durch einen Heilpraktiker, findet sich ebenso im typischen Leistungsspektrum einer PKV wie die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten.