Vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren seit Beginn des Jahres 2010 auch Versicherte von privaten Krankenversicherungen. Aufgrund der Erkenntnis, dass die bisherige Regelung im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen für Vorsorgeaufwendungen nicht konform mit dem Grundgesetz war, weiterlesen >>>
