Einschränkung der Wahltarife in der GKV

31. August 2010

Die Bundesregierung plant Presseberichten zufolge, das Angebot von Wahl- und Zusatztarifen bei den gesetzlichen Krankenkassen deutlich einzuschränken. Die Koalition würde damit einer Forderung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen nachkommen. Deren Verbandschef Volker Leienbach bezeichnete die Wahl- und Zusatztarife der gesetzlichen Krankenversicherer als „ordnungspolitischen und versicherungstechnischen Irrtum“ sowie als „Fremdkörper“. Im Gegensatz zu den privaten Anbietern könnten die gesetzlichen Krankenkassen solche Tarife nicht risikogerecht kalkulieren.

Für ihre Pläne erntet die Bundesregierung heftigen Gegenwind der gesetzlichen Krankenkassen und auch von der Opposition. Diese kritisieren, mit den geplanten Änderungen wolle die Regierung die privaten Krankenversicherer zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen stärken. Laut der Vorsitzenden der Barmer Ersatzkasse sei die Regierung dabei, „ein Hilfsprogramm für die private Krankenversicherung aufzulegen.“ Es liegt die Vermutung nahe, dass bei Abschaffung von Zusatztarifen wie zum Beispiel der Unterbringung im Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten oder der Chefarztbehandlung gerade Besserverdiener der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren und zu den privaten Kassen wechseln würden. Zwar stünde es auch weiterhin jedem Mitglied frei, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und derartige Zusatzleistungen separat bei einer privaten Versicherung abzuschließen, jedoch dürfte der damit verbundene größere bürokratische Aufwand viele Versicherte abschrecken.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler und seiner Partei (FDP) wurde bereits in einem anderen Zusammenhang vorgeworfen, eine Klientelpolitik zugunsten der privaten Krankenversicherung zu betreiben. Dieser versucht, zu beschwichtigen. Es sei nicht geplant, alle Wahltarife pauschal abzuschaffen, vielmehr sei angedacht, die Aufgaben der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig klarer zu definieren. Sollten sich die Regierungsparteien über die geplanten Änderungen einigen, könnten diese zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.