Wechseln der privaten Krankenversicherung – was zu beachten ist

15. April 2011

Eigentlich soll der Wechsel in die private Krankenversicherung für jeden Versicherten ein umfangreiches Leistungsspektrum zu günstigen Beiträgen mit sich bringen. Wer mehrere Jahre beim gleichen Unternehmen versichert ist, wird jedoch genau überprüfen wollen, ob die gebotenen Leistungen des Krankenversicherers weiterhin den eigenen Wünschen entsprechen. Ein Wechsel der Krankenversicherung kann nicht selten die letzte Konsequenz sein, um den monatlichen Beitrag abzusenken oder in einem anderen Tarif bzw. bei einer anderen Versicherung mit besseren Konditionen rechnen zu können. Wenn über einen Wechsel nachgedacht wird, sollten einige Besonderheiten wie Fristen, die formale Richtigkeit und die Vorzüge des neuen Versicherers genau betrachtet werden.

Frist- und formgerecht die Kündigung aussprechen
Wer seine alte private Krankenversicherung kündigen möchte, sollte dies schriftlich ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres tun. Der Brief sollte handschriftlich unterschrieben sein, zudem ist die in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht zu beachten, die zwingend einen nahtlosen Übergang in den Schutz eines anderen Krankenversicherers vorschreibt. Einzige Alternative zu dieser Form der Kündigung ist die Inanspruchnahme des sogenannten Sonderkündigungsrechts. Dies ist nur dann möglich, wenn die Versicherung selbst eine Änderung der vertraglichen Bedingungen angekündigt hat, z.B. eine Erhöhung der Beiträge des Versicherten. Hier heißt es schnell handeln, da das Sonderkündigungsrecht meist nur 14 Tage gilt – als Grund für die Kündigung kann hier einfach das geänderte Rahmenwerk des Vertrags angegeben werden.

Einen neuen, passenden Versicherer finden
Damit sich der Wechsel zu einem neuen, privaten Krankenversicherer auch lohnt, sollte im Vorfeld natürlich genau überprüft werden, welche Unternehmen als neuer Versicherer überhaupt in Frage kommen. Sollte man nicht im Streit mit dem alten Versicherer liegen, kann sich auch ein interner Wechsel in einen anderen Tarif lohnen. In diesem Fall verzichtet der Versicherungsnehmer auf bestimmte Vertragselemente seines Versicherungsschutzes, senkt jedoch effektiv seinen monatlich zu zahlenden Beitrag ab. Der Vorteil dieser Entscheidung ist, dass ein Verlust von Anwartschaften vermieden wird, wie dies gerade älteren Versicherungsnehmern zu empfehlen ist.

Als junger Versicherter größere Freiheiten genießen
Wer ab dem Jahr 2009 in ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewechselt ist, muss sich nur wenige Gedanken um die bislang angesparten Anwartschaften machen. Diese können hier bei einem Wechsel der Versicherung einfach mitgenommen werden, so dass kein Verlust von eingezahlten Beiträgen die Folge ist. Für ältere Versicherungsnehmer kann der spontane Wechsel in einen preiswerteren Schutz aus diesen Gründen eher unlukrativ sein, so dass hier besser das Gespräch mit dem alten Versicherer gesucht werden sollte, um die monatlichen Versicherungskosten abzusenken.